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db Vertriebsberatung – Pflegeimmobilien

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Erhalte ich für meine Pflegeimmobilie einen Grundbucheintrag?

db Vertriebsberatung - Pflegeimmobilien Posted on 18.04.2020 by Rudolf Fiedler18.04.2020

Als Käufer einer Pflegeimmobilie, eines Pflegeappartments oder z.B. einer Dienstwohnung innerhalb einer Pflegeimmobilie wird dieses als Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen. Vergleichbar mit dem Eintrag z.B. einer Etagenwohnung.

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