db Vertriebsberatung - PflegeimmobilienPosted on by Rudolf Fiedler
Beim Kauf eines Pflegeappartments (Teil einer Pflegeimmobilie) werden zum Einen die Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %) des Kaufpreises. Weiters entstehen Notar-, Grundbuch und Gerichtskosten. Diese betragen zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises.
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Im Prinzip ja. Die meisten Betreiber bieten für die Eigentümer von Pflegeappartments ein bevorzugtes Belegungsrecht an. Und zwar nicht nur in dem Appartment selbst, sondern innerhalb der Pflegeeinrichtung oder eine andere Pflegeeinrichtung, die vom gleichen Betreiber betrieben wird. Dieses bevorzugte …Continue reading →
db Vertriebsberatung - PflegeimmobilienPosted on by Rudolf Fiedler
Das Geschäft der Betreiber ist der Betrieb einer Pflegeeinrichtung, z.B. eines Pflegeheimes. Wenn diese Betreiber der Eigentümer einer kompletten Pflegeimmobilie sein wollten, müssten sie über sehr viel Eigenkapital verfügen, und dieses in die Pflegeimmmobilie investieren. Für die Betreiber ist es …Continue reading →
db Vertriebsberatung - PflegeimmobilienPosted on by Rudolf Fiedler
Als Käufer einer Pflegeimmobilie, eines Pflegeappartments oder z.B. einer Dienstwohnung innerhalb einer Pflegeimmobilie wird dieses als Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen. Vergleichbar mit dem Eintrag z.B. einer Etagenwohnung.
db Vertriebsberatung - PflegeimmobilienPosted on by Rudolf Fiedler
Kann ich eine Pflegeimmobilie/Pflegeappartment wieder verkaufen?. Im Prinzip genau wie ein Eigentümer einer Etagenwohnung, nur eben einer Spezialimmobilie aus dem Pflegebereich. Damit haben Sie auch die gleichen Rechte. Sie können jederzeit Ihr Eigentum veräußern. Dies geht dann automatisch zusammen mit …Continue reading →