Kann ich das erworbene Pflegeappartment auch selbst nutzen?
Im Prinzip ja.
Die meisten Betreiber bieten für die Eigentümer von Pflegeappartments ein bevorzugtes Belegungsrecht an. Und zwar nicht nur in dem Appartment selbst, sondern innerhalb der Pflegeeinrichtung oder eine andere Pflegeeinrichtung, die vom gleichen Betreiber betrieben wird.
Dieses bevorzugte Belegungsrecht gilt meist nicht nur für den Eigentümer des Pflegeappartments selbst, sondern auch für seine nächsten Angehörigen.
Rechtlich gesehen sind das Eigentum an dem Pflegeappartment und das direkte Wohnrecht in dem Appartment getrennte Dinge, die auch getrennt voneinander behandelt werden.
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